Corona-Krise: Kleinunternehmen in Stuttgart bangen um Existenz
Die Corona-Krise bringt Selbstständige und Kleinunternehmen in große Not: Die Bundesregierung plant ein Hilfspaket und möchte mit 50 Milliarden Euro unter die Arme greifen. Franziska Dietrich, die selbst einen kleinen Laden in Stuttgart betreibt, möchte sich darauf jedoch nicht verlassen: Sie hat eine Crowdfunding-Aktion ins Leben gerufen.
Die Crowdfunding-Aktion „#VielfaltInMeinerStadt“ zur Unterstützung von Kleinunternehmen in Stuttgart findet ihr hier.
Landesregierung verschärft Rechtsverordnung
Zusätzlich zur Absage kultureller Veranstaltungen und zur Schließung kultureller Einrichtungen hat die Landesregierung am Dienstagabend Maßnahmen beschlossen, um auch den Einzelhandel großflächig zu schließen. Der Inhalt der Verordnung zeigt, wie ernst die Lage ist und dass soziale Kontakte so gering wie möglich gehalten werden müssen. In der Pressemitteilung des Staatsministeriums wurden folgende Regelungen bekannt gegeben:
Offen bleiben:
- Einzelhandel für Lebensmittel,
- Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,
- der Zeitungsverkauf,
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel,
- Hofläden und Raiffeisenmärkte
Die gelisteten Stellen dürfen nun auch zur Entzerrung des Kundenstroms an Sonn- und Feiertagen geöffnet bleiben. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, wurden hingegen geschlossen.
Auch für Gaststätten gilt eine verschärfte Regelung. Deren Betrieb wird grundsätzlich untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Das gilt auch für etwaige Stehplätze. Dabei gilt außerdem, dass die Gaststätten frühestens ab 6 Uhr öffnen dürfen und spätestens um 18 Uhr geschlossen werden müssen.
Steigende Infektionszahlen suggerieren die Notwendigkeit der Maßnahmen
Dass die Maßnahmen jedoch auch in der Härte notwendig sind, suggerieren die weiter steigenden Infektionszahlen. Insgesamt sind mittlerweile neun Todesfälle in Baden-Württemberg bekannt – keiner dieser Fälle bisher jedoch in Stuttgart.
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Foto: STUGGI.TV