Inzidenz sinkt weiter – Lockerung bei der Maskenpflicht im ÖPNV ab Donnerstag
Weiter gute Nachrichten für Stuttgart. Die 7-Tage-Inzidenz in der Landeshauptstadt ist auch am Mittwoch wieder gefallen. Zusätzlich zu den in Stuttgart ab Donnerstag geltenden Öffnungen wird auch die Maskenpflicht im ÖPNV ab morgen gelockert.
7-Tages-Inzidenz in Stuttgart fällt weiter
Nachdem die Landeshauptstadt zuletzt an fünf Werktagen in Folge unter dem kritischen Inzidenzwert von 100 geblieben ist, hatte die Stadt am Dienstag Öffnungsschritte ab Donnerstag angekündigt. Die positive Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz setzt sich derweil fort. Am heutigen Mittwoch meldet das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg eine Inzidenz von 64,9 für Stuttgart. Der Wert fällt im Vergleich zum Dienstag (Inzidenz von 73,6) damit noch einmal deutlich. Allgemein kann sich die Landeshauptstadt aktuell über relativ niedrige Neuinfektionszahlen freuen. Während das Landesgesundheitsamt am Dienstag für Stuttgart 23 Neuinfektionen meldete, waren es am heutigen Mittwoch 54. Setzt sich der aktuelle Trend fort, dürfen die Bürger in Stuttgart auf weitere Lockerungen hoffen. „Sinkt die 7-Tages-Inzidenz in den nächsten 14 Tagen weiter, gelten die Öffnungen der Stufe 2. Nach weiteren 14 Tagen mit einer sinkenden 7-Tage-Inzidenz gibt es mit der 3. Stufe weitere Öffnungen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt vom Dienstag.
OP-Masken im ÖPNV wieder erlaubt
Seit dem 24. April gilt in Stuttgart eine FFP2-Maskenpflicht bei der Nutzung des ÖPNV. Diese Regelung tritt nun mit Aufhebung der Bundesnotbremse außer Kraft. Durch die sinkende 7-Tage-Inzidenz können Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln daher ab Donnerstag, den 27. Mai auch wieder die sogenannten OP-Masken tragen. „Das Infektionsschutzgesetz des Bundes schreibt ab einer 7-Tages-Inzidenz über 100 das Tragen von FFP2- oder vergleichbaren Masken im öffentlichen Personennahverkehr vor“, heißt es in einer Pressemitteilung der SSB. Liegt die Inzidenz fünf Werktage lang stabil unter 100, falle die FFP2-Pflicht weg. „Die Pflicht zu einer medizinischen Maske bleibt allerdings bestehen“, so die SSB weiter. Auch Geimpfte oder Genesene seien von der Maskenpflicht nicht ausgenommen.
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