Neue Corona-Verordnung des Landes erlaubt weitere Lockerungen
In Baden-Württemberg geht die Zahl der täglichen Neuinfektionen in vielen Stadt- und Landkreisen zurück, die 7-Tage-Inzidenzen sinken. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett am Donnerstag eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die Verordnung sieht, abhängig vom Infektionsgeschehen, weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor.
Neue Lockerungen bei Inzidenz unter 35
Aufgrund der rückläufigen Zahlen hat die Landesregierung eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Dabei fallen etliche Beschränkungen weg. Die Lockerungen gelten für Städte und Landkreise mit einer stabilen Inzidenz unter 35. Unter anderem fällt die Testpflicht für die Außengastronomie, Freibäder und Kulturveranstaltungen im Freien weg. Die Lockerungen greifen, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35 bleibt. Dieser Wert wurde neu festgelegt, bisher war nur geregelt, was bei einer Inzidenz unter 50 passiert. Stuttgart liegt aktuell bei einer Inzidenz von 37,4 und damit knapp über dem neuen relevanten Wert.
Die wesentlichen Änderungen
Die neuen Regelungen sehen vor, dass Restaurants bereits bei einer Inzidenz unter 50 bis 1 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Außerdem gilt für, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Wird der Schwellenwert von 35 unterschritten, entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien, dazu gehören Freibäder, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc. Außerdem sind dann Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Dafür gilt allerdings weiterhin ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis.
Lucha mahnt weiterhin zur Vorsicht
Für Schüler gibt es eine weitere Erleichterung. Künftig ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend. Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in einer eigenen Ressort-Verordnung Schule geregelt; daher wird die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung weitgehend aufgehoben. „Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpften steigt und auch die Inzidenzen sinken. Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha, warnt aber zugleich: „Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg.“ Es gelte: Öffnen mit Umsicht und Vorsicht. „Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand“, so der Minister.
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