Studieren in Corona-Zeiten: Rückkehr der Hochschulen in den Präsenzbetrieb zum Wintersemester
Das kommende Wintersemester soll an den Hochschulen in Baden-Württemberg standardmäßig wieder in Präsenz stattfinden. Dafür hat das Land nun die Rahmenbedingungen festgelegt. Demnach ist für Studierende der 3G-Nachweis Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen.
Wintersemester soll größtenteils in Präsenz stattfinden
Die Hochschulen in Baden-Württemberg machen einen großen Schritt in Richtung Präsenzbetrieb. Dafür hat das Land nun verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen, damit das Wintersemester auf Basis der 3G – geimpft, genesen oder getestet – in Präsenz stattfinden kann. Die entsprechende Verordnung gilt ab dem heutigen Dienstag. „Im Wintersemester geht es wieder zurück in die Hochschulen und auf den Campus. Der Studienbetrieb in Präsenz ist der Standard – und das unabhängig von Inzidenzen.“, sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Dienstag in Stuttgart. Online-Veranstaltungen können ergänzend stattfinden. Die Rückkehr in den Präsenzbetrieb sei vor allem aufgrund der Impffortschritte möglich. Mit der 3G-Strategie könne man „einen sicheren Hochschulbetrieb gewährleisten“, so Bauer.
3G-Nachweis und Maskenpflicht
Mit der neuen Studienbetriebs-Verordnung entfallen die bisherigen Kapazitätsbeschränkungen bei der Raumnutzung, wenn die 3G gewährleistet werden. So wird den Hochschulen mehr Spielraum gegeben, um in den vorhandenen Räumen Veranstaltungen in Präsenz durchzuführen. Wo Mindestabstände in Innenräumen nicht eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht, ebenso – unabhängig vom Abstand – auf Fluren, in Bibliotheken und an Lernplätzen. Bei Prüfungen und wenn in Seminaren der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann entfällt die Maskenpflicht „Wir erleben zwar kein Zurück zur alten Normalität, aber wieder ein gemeinsames Leben auf dem Campus – mit Begegnung, Austausch, Debatte, Menschen kennenlernen“, sagt Ministerin Bauer.
Stichprobenmodell: Pragmatische Lösung für Hochschulen
Der 3G-Nachweis muss von den Hochschulen überprüft werden. Um den hohen Aufwand von Zugangskontrollen zu entschärfen, darf stichprobenartig überprüft werden. Das Ministerium hat den Hochschulen dafür ein pragmatisches Stichprobenmodell an die Hand gegeben. Auch für digitale Lösungen mittels einer App können sich die Hochschulen entscheiden. „Um die 3G-Strategie lebbar zu machen, werden die Hochschulen sicher neue Wege beschreiten.“, ist sich Bauer sicher. Die Hochschulen müssen die Stichproben dem Wissenschaftsministerium und dem Gesundheitsamt anzeigen und wissenschaftlich begleiten. Im Ministerium werden diese dann ausgewertet, um daraus Erkenntnisse zu gewinnen, welche Modelle die besten und praktikabelsten sind.
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Foto: STUGGI.TV