Schülerausweis reicht nicht: In den Ferien müssen sich Schüler testen
Die regelmäßigen Testungen in der Schule gehören inzwischen fest zur Corona-Strategie im Schulalltag dazu. Daher war bisher auch der Schülerausweis als Nachweis ausreichend, um beispielsweise in Restaurants oder Fitnessstudios zu gehen. In den Ferien wird sich das nun ändern.
Schülerausweis reicht nicht mehr aus
In den Schulferien reicht der Schülerausweis nicht mehr aus, um Einrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen, in dem ein entsprechender Impf-, Genesenen- oder Testnachweis gefordert ist. Diese Neuerung hat das Kultusministerium bekanntgegeben. Das heißt, Schüler von 6 bis 18 Jahren müssen nun in den Ferien einen aktuellen Testnachweis oder – soweit vorhanden – einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, wenn sie entsprechende Einrichtungen besuchen wollen. Nach dem Ende der Ferien erhalten Sie den Zutritt wie zuvor mit Vorlage des Schülerausweises. Allerdings gilt auch diese Ausnahmeregelung derzeit nur noch bis zum 31. Januar 2022.
Schüler zum Impfen aufgerufen
Ende Januar läuft die Frist zumindest für alle 12- bis 17-jährigen Schüler in Baden-Württemberg ab. Bis dahin sei jedoch genug Zeit, damit alle Personen in dieser Altersgruppe ein Impfangebot annehmen können, so das Kultusministerium in der Pressemitteilung. Ziel der Landesregierung sei es, Schulen und Kitas offen zu halten. „Das wichtigste Instrument im Kampf gegen die Pandemie ist und bleibt das Impfen – zum Schutz für sich selbst und für die anderen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie betont: „Vor allem werden damit auch die Kinder geschützt, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt.“
Selbst gewählte Quarantäne vor den Feiertagen?
Im letzten Jahr starteten die Weihnachtsferien bereits einige Tage früher. Durch das Vorziehen der Ferien sollten die Kontakte vor den Weihnachtstagen möglichst stark reduziert werden. Das ist für dieses Jahr jedoch nicht geplant. Allerdings soll es eine Ausnahmeregelung geben, nach der sich Schüler vom 20. bis 22. Dezember 2021 vom Präsenzunterricht beurlauben lassen können, um sich in selbstgewählte Quarantäne zu begeben. Dabei bekommen die Schüler jedoch Arbeitsaufträge für zu Hause, aber keinen Parallelunterricht. Damit können sich Kinder also in selbst gewählte Quarantäne begeben, um ihre Kontakte vor den Feiertagen zu reduzieren.
VIDEO: Was tun gegen Corona-Langeweile in den Ferien?
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