Socken, ein hässlicher Weihnachtspulli oder unnütze Deko: Die meisten haben wahrscheinlich schon Weihnachtsgeschenke bekommen, mit denen sie nichts anfangen konnten. Doch was tun mit ungeliebten Weihnachtsgeschenken? Wir haben euch hier die besten Möglichkeiten zusammengefasst.
Wann habe ich Anspruch auf Geschenke-Umtausch?
Über Geschenke unter dem Tannenbaum freut sich jeder. Aber was ist, wenn beim Auspacken etwas zum Vorschein kommt, was einem partout nicht gefällt – oder gar defekt ist? Muss der Händler das Produkt zurücknehmen? Was ist beim Umtausch zu beachten? Trotz hartnäckiger Gerüchte ist die rechtliche Vorgabe klar: Läden vor Ort sind nicht dazu verpflichtet, gekaufte einwandfreie Waren zurückzunehmen oder umzutauschen. Daran ändert auch die Weihnachtszeit nichts. Viele Händler sind aber gerade nach Weihnachten sehr kulant.
Das müsst ihr beim Geschenke-Umtausch beachten
- Vor-Ort-Umtausch nur mit Kassenbon: Viele Händler sind gerade nach Weihnachten sehr kulant, was den Umtausch von Waren betrifft. Manchmal gibt es für Weihnachten sogar Sonderumtauschregeln. Wichtig ist dabei, dass die Ware ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückgegeben wird. Ebenso wird es euch nicht erspart bleiben, den Käufer um den Kassenbon zu bitten, da dieser in der Regel für den Umtausch benötigt wird.
- Rückgaberecht in Onlineshops: Anderes gilt für Geschenke, die im Internet bestellt wurden. Hier gilt grundsätzlich eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Gerade zu Weihnachten gewähren viele Händler auch eine längere Rücksendefrist. Aber Achtung: Das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht von 14 Tagen beginnt genau in dem Moment, in dem das Paket beim Käufer vor der Tür steht. Weihnachtsgeschenke werden oftmals vorzeitig bestellt. Daher könnte die gesetzliche Rückgabefrist bereits verstrichen sein.
- Wenn das Geschenk defekt ist: Wird ein Geschenk im Laden gekauft, besteht kein Recht auf Umtausch. Ausnahmen sind natürlich defekte oder mangelhafte Waren. Dann kann es sogar noch innerhalb von zwei Jahren zurückgegeben werden.
- Diese Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen: Einige Produkte sind jedoch vom Umtausch ausgeschlossen, so z. B. schnell verderbliche Lebensmittel, Medikamente, individuell angefertigte Waren und entsiegelte CDs und DVDs. Auch einige bereits geöffnete Hygieneartikel können nicht zurückgegeben werden. Dazu zählen beispielsweise Kosmetik, Zahnbürsten oder Unterwäsche.
Was, wenn ein Umtausch nicht mehr möglich ist?
- Die Notlösung: Sollte nichts davon möglich sein, kann man zur Not auf Verkaufsplattformen wie Ebay zurückgreifen und das Produkt dort anbieten.
- Die Second-Hand-Lösung: Ebenso kann man ein Geschenk auch etwas später einfach an eine andere Person weiter verschenken, die es vielleicht brauchen kann. Natürlich nicht unbedingt an eine Person, die dem ursprünglich Schenkenden nahesteht.
- Kleiner Tipp zum Schluss: Bevor man ein ungeliebtes Geschenk macht, sind Gutscheine immer eine gute Alternative. Achtet aber darauf, dass die Auswahl groß genug ist, damit der Beschenkte sie in seinem Sinn einlösen kann.
VIDEO: Das müsst ihr beim Umtausch beachten
Das Video wird nicht angezeigt? Hier klicken.
Foto: Adobe Stock