Neues Verkehrsschild in Stuttgart-Süd: Autofahrer tappen in Verkehrskontrolle
Seit einigen Wochen stehen an der Kaltentaler Abfahrt in Stuttgart-Süd mehrere neue Verkehrsschilder. An einigen engen Stellen dürfen Radfahrer nicht überholt werden. Die Polizei führte am gestrigen Mittwoch Kontrollen durch und stellte einige Verstöße gegen das Überholverbot fest.
Überholverbot in der Böblinger Straße
In der Böblinger Straße kommt es an einigen Stellen zu Verengungen. Dort ist für Autofahrer das Überholen von Fahrrädern mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht möglich und daher auch nicht erlaubt. Daran gehalten haben sich aber längst nicht alle. Mit neu aufgestellten Schildern wollte die Stadt das Überholverbot nochmals verdeutlichen. Verkehrskontrollen zeigen, dass offenbar trotzdem nicht alle Autofahrer genügend Geduld aufbringen und stattdessen zum Überholmanöver ansetzen.
Mehrere Verstöße
Beamte der Fahrradstaffel führten am gestrigen Mittwoch in der Böblinger Straße Verkehrskontrollen durch und hatten ihr Augenmerk dabei insbesondere auf die Einhaltung des dortigen Überholverbots von Radfahrern gelegt. Innerhalb von 80 Minuten am Nachmittag stellten die Beamten insgesamt 13 Autofahrer fest, die das Überholverbot in Richtung Vaihingen nicht beachteten. Gegen sie wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Autofahrer müssen nun mit einem empfindlichen Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wie reagieren die Radfahrer auf das Schild?
Macht das zusätzliche Schild eigentlich Sinn? Die Radfahrer selbst sind geteilter Meinung. „Die Autofahrer haben sich daran gehalten, aber es hat mir Druck gemacht, weil ich wusste, dass ich langsamer bin und die Autos halt warten müssen,“ berichtet ein Radfahrer gegenüber unserem Onlinesender. Eine weitere Radfahrerin hält das Schild für unnötig: „Es ist doppelt gemoppelt. Die StVO gibt es ja ohnehin her, dass jeder, der überholt, 1,5 Meter Abstand halten muss.“
VIDEO: Fahrrad-Überholverbot in Kaltental – Halten sich die Stuttgarter daran?
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Foto: STUGGI.TV