E-Scooter haben das Stadtbild deutlich verändert. Für die einen sind sie ein Mobilitätsgewinn, andere stört es, wenn sie achtlos rumliegen oder im Weg stehen. In den Fußgängerzonen werden E-Scooter zunehmend zum Sicherheitsrisiko für ältere und sehbehinderte Menschen. Inwieweit wären konkret für E-Scooter ausgewiesene Parkplätze eine Lösung?
Immer wieder Ärger mit E-Scootern
Mitten auf dem Gehweg, quer auf Grünflächen oder sogar im Fluss: Immer wieder gibt es Ärger mit achtlos abgestellten E-Scootern. Seit Sommer 2019 gehören die Elektroroller zum Stuttgarter Stadtbild. Sie werden vor allem von jungen Menschen für kürzere Wegstrecken genutzt. Beim Abstellen ist aber offensichtlich vielen nicht klar: E-Scooter dürfen zwar auf den Gehwegen geparkt werden, diese jedoch nicht blockieren.
Wo dürfen die E-Scooter abgestellt werden?
Vor allem für Menschen mit Behinderungen sind fahrlässig abgestellte E-Scooter mitunter gefährliche Stolperfallen. Auch Zugänge zum öffentlichen Nahverkehr müssen freigehalten werden. Die Roller dürfen auch nicht in Gärten, Parks und Landschaftsschutzgebieten abgestellt werden. Die Stadt hat entlang der Theodor-Heuss-Straße mehrere Abstellplätze für E-Scooter eingerichtet. Gemeinsam mit den Sharing-Anbietern wurden dafür Plätze ausgesucht, beispielsweise in der Nähe von Haltestellen. Die Standorte werden in den Apps der jeweiligen Anbieter besonders hervorgehoben.
Strengere Regeln für E-Scooter?
Mit einem technischen Kniff hat die Stadt die Möglichkeit, ganze Bereiche vor wild abgestellten E-Scootern zu schützen. So können Bereiche mittels Geofencing mit Parkverbotszonen belegt werden. Über GPS könnten so Plätze, Fußgängerzonen, Grünflächen oder Veranstaltungsbereiche virtuell gesperrt werden. Außerdem wäre mit dieser Technik eine Geschwindigkeitsdrosselung in Fußgängerbereichen möglich, um die Unfallgefahr zu mindern. Wie die Stadt das Problem in den Griff kriegen will, ist noch offen. Klar ist jedoch, es braucht klarere Vorgaben für die Nutzer und auch die Anbieter.
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