Landeshauptstadt sucht 750 Schöffen für Stuttgarter Gerichte
Zum 1. Januar 2024 sollen in der Landeshauptstadt 750 Schöffen ihre ehrenamtliche Arbeit aufnehmen. Dazu kann man sich jetzt bewerben. Wer Schöffe werden will, braucht keine juristische Ausbildung, dafür aber Menschenverstand und Empathie.
Stadt sucht 750 Schöffen
Gerichtsverfahren sind schon eine spannende Sache. Vor allem, wenn man Einblicke auf die Seite der Entscheider bekommt. Wer selbst einmal diese Erfahrung machen möchte, kann sich alle fünf Jahre als Schöffe bewerben. In diesem Jahr läuft die Periode für rund 750 Schöffen beim Landgericht Stuttgart und den Amtsgerichtsbezirken Stuttgart und Bad Cannstatt aus. Die Stadt sucht daher Nachfolger. „Schöffen bekleiden ein verantwortungsvolles und hohes Ehrenamt. Sie übernehmen Verantwortung für das Urteil über andere Menschen“, sagt Matthias Fatke, Leiter des Statistischen Amtes. Daher suche die Stadt nun „Menschen aus allen Berufsgruppen und jeden Alters, die sich dieser besonderen Aufgabe gewachsen fühlen“.
Keine juristische Ausbildung nötig
Die Schöffen brauchen keine juristische Ausbildung, vielmehr müssen sie sich „im Namen des Volkes mit Menschenverstand und Empathie für gerechte Verfahren einsetzen, so Fatke. Die Amtsperiode startet am 1. Januar 2024 und geht bis Ende 2028. Bewerbungen sind bis zum 17. März 2023 möglich. Die Auswahl trifft letztlich der Gemeinderat auf der Grundlage einer Vorschlagsliste aller Bewerber, die ihm im April dieses Jahres vorgelegt wird. Das Formular gibt es unter www.stuttgart.de/schoeffenwahl.
Wer kann Schöffe werden?
Wer Schöffe werden will, muss Deutscher und mindestens 25, aber nicht älter als 69 sein. Außerdem muss man in Stuttgart wohnen, wenn man das Amt hier ausübt. In ein Verfahren darf man nicht verstrickt sein, auch nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden oder unter Vormundschaft gestellt sein. Auch ehemalige Stasi-Mitarbeiter sind vom Schöffenamt ausgeschlossen. Berufsrichter, Staats- und Rechtsanwälte sowie Menschen, die im Polizei- oder Justizvollzugsdienst oder in der Bewährungshilfe arbeiten, dürfen ebenfalls nicht Schöffe werden.
Hohe Verantwortung beim Urteil
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, für die richterliche Tätigkeit gibt es also kein Entgelt. Aufwand und Fahrtkosten werden jedoch entschädigt. Dennoch ist die Verantwortung sehr hoch, denn für jedes Strafmaß braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Das bedeutet, dass gegen das Urteil zweier Schöffen in Deutschland niemand verurteilt oder freigesprochen werden kann. Jedes Urteil, das gesprochen wird, haben die Schöffen mit zu verantworten.
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