OB Nopper lehnt Spende für Seenotrettung ab und erntet Kritik
Oberbürgermeister Frank Nopper hat sich gegen eine Spende der Stadt Stuttgart für die private Seenotrettung ausgesprochen. Als Grund für seine Ablehnung führt der Oberbürgermeister nicht nur rechtliche Gründe an. Welche Gründe er noch angibt und wie das Linksbündnis im Gemeinderat reagiert, lest ihr hier im Artikel.
Nein zu 10.000 Euro für private Seenotrettung
Oberbürgermeister Frank Nopper hat die Spende der Stadt Stuttgart für die private Seenotrettung in Höhe von 10.000 abgelehnt. Zuvor hatte eine Mehrheit im Gemeinderat diese Spende beschlossen. „Ich halte eine solche Geldspende für den falschen Ansatz. Sie kann Migranten ermuntern, nicht seetüchtige Boote im Mittelmehr zu besteigen und sich dadurch in Gefahr zu bringen. Es muss unser Ziel sein, möglichst wenige zum Betreten von nicht seetüchtigen Schiffen zu veranlassen,“ so Nopper gegenüber STUGGI.TV. Nopper verweist außerdem auf die Distanzierung von Bundeskanzler Olaf Scholz zu stadtlichen Hilfen für die private Seenotrettung.
Konservative Narrative und keinerlei Belege?
„Unser OB sollte keine rechten Narrative verbreiten, für die es keinerlei Belege gibt,“ sagt Hannes Rockenbauch vom Linksbündnis im Stuttgarter Gemeinderat. Tatsächlich wird der sogenannte Pull-Effekt, also angebliche Anreize für die Überfahrt durch Seenotrettung im Mittelmeer, der immer wieder von konservativer Seite als Argument gegen die private Seenotrettung angeführt wird, durch zahlreiche Studien zum Thema widerlegt. Dennoch begründet Nopper seine Ablehnung auch mit vermeintlichen Anreizen für die Überfahrt auf seeuntüchtigen Booten über das Mittelmeer. „Menschen in Not wird geholfen, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie selbst verschuldet oder unverschuldet in Not geraten sind. Wir lassen ja in Zukunft auch nicht verunglückte Motorradfahrer im Straßengraben sterben, weil ein Notarzt-Einsatz ein Anreiz sein könnte, zu schnell und leichtsinnig mit dem Motorrad unterwegs zu sein,“ entgegnet Rockenbauch.
Sprechen rechtliche Gründe gegen die Spende?
Neben der These, dass die private Seenotrettung für falsche Anreize sorgen könnte, sprechen für Nopper auch rechtliche Gründe gegen eine solche Spende. „Die Finanzhoheit beschränkt sich auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Geldspenden sind nur innerhalb des eigenen Wirkungskreises der Kommune zulässig. Dies gilt auch bei humanitären Hilfsleistungen. Zulässig sind nur Geldspenden mit Bezug zum eigenen Gemeindegebiet – etwa im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten vor Ort,“ so Nopper auf STUGGI.TV-Anfrage. Laut Nopper ist eine solche Spende „nach unserer Rechtsauffassung rechtlich fragwürdig.“ Für Rockenbauch ist das eine Ausrede: „OB Nopper will es nicht und versucht, sich jetzt hinterm Regierungspräsidium zu verstecken.“
VIDEO: Nopper empfiehlt Verzicht auf Gender-Sonderzeichen
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Foto: STUGGI.TV (Archiv)