Zum ersten Mal können bei der Europawahl am Sonntag dem 09. Juni auch 16-Jährige wählen, für die Kommunalwahl sogar kandidieren. Die jungen Erstwähler freuen sich über diese neu gewonnene Chance.
Wahlrecht für Minderjährige
Neben dem Führerschein und dem ersten Bier dürfen sechszehnjährige auch bei der kommenden Wahl wählen. Viele der jungen Erstwähler freuen sich darüber, eine Stimme zu haben. Dennoch wissen viele noch nicht so ganz, wie sie sich informieren sollen. Viele der Befragten von STUGGI.TV werden sich nach der politischen Orientierung ihrer eigenen Eltern richten. Über die Aufklärung in der Schule haben sie gemischte Meinungen: Die einen sind super zufrieden und nehmen ihre Schule als sehr engagiert wahr, die anderen beschweren sich über die Abwesenheit der politischen Bildung.
Sorgen über Fake-News
Abgesehen von den Eltern und der Schule informieren sich auch viele junge Menschen in den sozialen Medien über aktuelle politische Themen. Besonders für diese Gruppe werden daher Fake News und Populistische Reden schnell zur Gefahr. Alleine die Videos der AfD erhalten auf TikTok teilweise über 1 Millionen Aufrufe. Und auch private Nutzer können hier Desinformationen verbreiten, die die jungen Zuschauer nicht zwangsläufig hinterfragen.
Passives Wahlrecht in der Kommunalwahl
Nicht nur wählen dürfen die 16-Jährigen, sondern auch gewählt werden. Zumindest bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg. Leider haben nur sehr wenige der Jugendlichen von diesem Recht Gebrauch gemacht. Die Gründe dafür können beispielsweise der Zeitaufwand sein, der nur schwer mit dem Schulalltag kombinierbar ist.
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