Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen von STUGGI.TV – einem Programm der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
Das Gewinnspiel wird von der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH (Stjg), Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart veranstaltet.
Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind alle Nutzer, die mindestens 18 Jahre alt sind. Jüngere Nutzer dürfen wegen gesetzlicher Vorgaben leider nicht teilnehmen. Beschäftigte der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.
Eine Teilnahme erfolgt durch Versendung des Gewinnspiel-Formulars. Eine Teilnahme ist nur bis zum deklarierten Zeitpunkt möglich (Teilnahmeschluss). Unter allen Teilnehmern werden innerhalb von einer Woche nach dem Teilnahmeschluss die Gewinner per Los ermittelt.
Die Gewinner werden per E-Mail, über unseren Blog und über Social Media innerhalb von zwei Wochen nach der Entscheidung informiert. Je nach Gewinnspiel erhalten die Nutzer auch eine Benachrichtigung über Facebook oder Twitter. Sofern ein Sachpreis gewonnen wurde, ist der Gewinner innerhalb von zwei Wochen verpflichtet, durch eine E-Mail mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der Annahmeerklärung verfällt der Gewinnanspruch. Die Stjg ist in diesem Fall berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Die Stjg wird Sachpreise auf eigene Kosten (aber auf das Risiko des Spielers) auf dem Postweg an den Gewinner versenden. Scheitert ein Zustellungsversuch, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
Ein Teilnehmer an einem Gewinnspiel erklärt sich damit einverstanden, dass die Stjg seinen Namen und den gewonnenen Preis veröffentlicht. Die Einwilligung ist medienübergreifend, sodass eine Veröffentlichung u.a. auf der Website der Stjg (STUGGI.TV) im TV und in sozialen Netzwerken erfolgen kann.
Die Stjg ist berechtigt, ein Gewinnspiel aus wichtigem Grund während des Gewinnspielzeitraums vorzeitig ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Das gilt insbesondere dann und insoweit, als dies aus organisatorischen oder technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.
Die Stjg kann Teilnehmer bei Unregelmäßigkeiten und Verstößen vom Gewinnspiel ausschließen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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