Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer: Fair oder dissig?
Nachdem die Studiengebühren 2012 von der grün-roten Landesregierung abgeschafft wurden, will Grün-Schwarz sie jetzt wieder einführen – doch nur für Nicht-EU-Ausländer und Studierende, die ein Zweitstudium beginnen. Wir wollten von den Stuttgartern wissen: Ist das fair?
Wann tritt die neue Regelung in Kraft?
Bisher liegt nur ein Gesetzesentwurf vor, der bald vor dem Landtag angehört wird. Wird das Gesetz beschlossen, gelten die neuen Studiengebühren ab dem Wintersemester 2017/2018 für Erstsemester.
Wer ist betroffen?
Vor allem für Nicht-EU-Ausländer wäre das neue Gesetz eine bittere Pille: Sie sollen ab dem kommenden Wintersemester 1.500 Euro pro Halbjahr bezahlen. Doch auch für alle anderen kann es teurer werden. Jeder, der ein Zweitstudium beginnt, müsste 650 Euro pro Semester berappen. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Flüchtlinge und andere Bedürftige.
Wieso sollen die Gebühren für Nicht-EU-Ausländer eingeführt werden?
„Unsere Hochschulen und unsere Gesellschaft profitieren davon, dass internationale Studierende zu uns kommen. Aber mit der enorm wachsenden Zahl müssen wir auch die Bedingungen dafür schaffen, dass die jungen Menschen bei uns erfolgreich sein können. Das erfordert zusätzliche Mittel“, so Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärt darüber hinaus, dass die meisten internationalen Studierenden aus Ländern kommen, in denen die Studiengebühren viel höher sind, als bei uns.
Ein Video von:
Steffen Kienzle und Marlies Goes