Warntag soll Bevölkerung auf den Ernstfall vorbereiten
Am 10. September findet der erste bundesweite Warntag statt. Der Probealarm, der ansonsten nur in Notlagen ausgelöst wird, soll die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung in der Bevölkerung erhöhen und zukünftig jährlich am zweiten Donnerstag im September stattfinden.
Funktion und Ablauf einer Warnung soll verständlich werden
Am kommenden Donnerstag, den 10. September findet der erste bundesweite Warntag statt. Um 11 Uhr sollen stationäre und mobile Sirenen ausgelöst werden. An den SSB-Haltestellen und Verkehrsinformationstafeln an den Hauptverkehrsstraßen sowie in Radio und Fernsehen und über diverse Warn-Apps wird ebenfalls gewarnt werden. Dies dient dazu, die Warnung der Bevölkerung zu erproben und wird zukünftig jährlich am zweiten Donnerstag im September stattfinden. Mit dem Warntag soll dabei nicht nur die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung in der Bevölkerung erhöht, sondern auch die vorhandenen technischen Systeme überprüft werden.
20 Minuten Notfallübung
Das bundesweit einheitliche Sirenensignal für die Warnung ist ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton. Dieser soll am Donnerstag pünktlich um 11 Uhr einsetzen. Nach zwanzig Minuten soll dann die Entwarnung erfolgen. Das Signal hierfür ist ein einminütiger durchgehender Heulton. Da Sirenen jedoch nicht mehr überall zur Verfügung stehen, empfehlen Bund und Länder Warn-Apps für das Handy. Dazu zählen die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz „NINA“, sowie KATWARN und BIWAP, die kostenlos heruntergeladen werden können. Im Ereignisfall einer Warnung wird die Bevölkerung dazu aufgefordert, Radio und Fernsehen einzuschalten, um dort weitere Informationen zu erhalten. Das Sirenensignal wird in Stuttgart vor allem in der Innenstadt zu hören sein. In den Bereichen entlang der Königstraße, am Rotebühlplatz, Schlossplatz und Hauptbahnhof werden mobile Sirenenanlagen eingesetzt.
Wiederbelebung des Probealarms nach 30 Jahren
Der letzte Probealarm fand noch zu Zeiten des Kalten Kriegs statt. Dass der Warntag nun ins Leben gerufen wird, bedeutet zwar nicht, dass eine Katastrophe bevorsteht, es ist jedoch sinnvoll, die vorhandene Technik für den Ernstfall zu überprüfen und Wissen über den Alarm an die Bevölkerung weiter zu geben. So kann auf Probleme im Ablauf frühzeitig reagiert werden. Durchgeführt wird der Warntag auf Bundesebene vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. In Baden-Württemberg ist das Innenministerium sowie die Kreise, Städte und Gemeinden für die Durchführung zuständig.
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