Lockdown bis zum Valentinstag verlängert – Maskenpflicht verschärft
Jetzt steht es fest: Der aktuell laufende Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert und weiter verschärft. Insbesondere für Fahrten im öffentlichen Nahverkehr und bei Einkäufen sollen medizinische Masken vorgeschrieben werden. Das bedeutet das Aus für die sogenannten Alltagsmasken. Zudem sollen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in das Homeoffice schicken, wenn keine zwingenden Gründe dagegen sprechen.
Der Lockdown wird erneut verlängert und verschärft
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die sechzehn Ministerpräsidenten haben sich am Dienstagabend auf einem digitalen Corona-Gipfel auf die Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar verständigt. „Wir müssen den Rückgang der Coronazahlen noch einmal deutlich beschleunigen“, sagte Merkel am Dienstagabend. Zudem sei eine schnellere Ausbreitung des Virus durch die neuen Mutationen unbedingt zu vermeiden. Damit bleiben etwa die Gastronomie, der Einzelhandel, die Friseure und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Verschärfungen, um die Eindämmung des Coronavirus voranzutreiben. Die Schulen und Kitas bleiben dagegen grundsätzlich geschlossen. In Baden-Württemberg könnten die Schulen und Kitas ab dem 1. Februar wieder „vorsichtig“ geöffnet werden, wie Ministerpräsident Kretschmann mitteilte (mehr dazu hier).
Die Verschärfungen in der Übersicht:
- Maskenpflicht verschärft: Das Tragen einer medizinischen Maske wird für das Einkaufen und den öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben. Das bedeutet das Aus für die sogenannte Alltagsmaske (Mehr dazu unten).
- Homeoffice-Pflicht light: Ab einem Inzidenzwert über 50 – wenn er aktuell in Stuttgart vorliegt – sollen die Arbeitgeber Homeoffice ermöglichen. Nur da, wo es nicht geht und Abstände nicht eingehalten werden können, sollen die Betriebe Masken an die Belegschaft ausgeben. Zudem sollen Trennwände installiert und Schnelltests ermöglicht werden. Pro Mitarbeiter soll es mindestens zehn Quadratmeter Platz geben. Außerdem sollte eine Solo-Mittagspause stattfinden. Die Maßnahme gilt bis zum 15. März.
Welche Masken kann ich jetzt noch tragen?
Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr sind nur noch medizinische Gesichtsmasken erlaubt. Dazu gehören FFP2-Masken und die sogenannten OP-Masken (hellblau/türkisfarben). Im Gegensatz zu Alltagsmasken (z.B. aus Stoff) müssen die Masken per Gesetz eine bestimmte Mindestanzahl an Aerosolen aus der Luft filtern können. Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte müssen sie mindestens 94 Prozent der Aerosole filtern. Sie bieten also nachweislich einen Schutz gegen Viren wie das Coronavirus. Garantiert ist die Filterleistung aber nur, wenn auf der Maske die Kennzeichnung “CE” vorhanden ist.
Wie sieht die “Homeoffice-Pflicht light” aus?
Unternehmen müssen ab sofort für alle Mitarbeiter das Homeoffice ermöglichen, falls keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Beim Arbeiten vor Ort sollen dort, wo die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, Abstände in Räumen vergrößert, medizinische Masken getragen und ggf. Plexiglas-Scheiben installiert werden. Es gilt der Richtwert: Mindestens 10 Quadratmeter pro Mitarbeiter. Die Bundesregierung rät den Arbeitgebern zusätzlich an, die Arbeitszeiten in unterschiedliche Schichten einzuteilen. Zudem sollen Mittagspausen nicht mehr gemeinsam verbracht werden, um Kontakte zu vermeiden. Die Regeln des “Homeoffice light” gelten vorerst bis einschließlich 15. März.
Schulen und Kitas in Baden-Württemberg könnten ab dem 1. Februar geöffnet werden
VIDEO: Geisterstadt Stuttgart? Der Einzelhandel steht vor seiner größten Krise
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Autoren: Janina Bytzek, Johannes Frank, David Rau, Felix Wieland
Foto: Adobe Stock