News-Update vom Freitag: Stadt Stuttgart verzichtet vorerst auf Notbremse
Veröffentlicht am 26. März 2021
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Zum dritten Mal in Folge liegt die 7-Tage-Inzidenz in Stuttgart über der kritischen Schwelle von 100. Trotzdem verzichtet die Landeshauptstadt auf den sofortigen Ausruf einer „Notbremse“, die eine lokale Verschärfung der Corona-Maßnahmen mit sich bringen würde. Mehr dazu und was am Freitag sonst noch in Stuttgart los war, lest ihr in unserem News-Update.
Corona-Infektionen in Stuttgart
20.563 bestätigte Fälle
Neuinfektionen
75 neue Fälle im Vergleich zum Vortag
Aktuelle 7-Tage-Inzidenz
102,7 in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohner
Stuttgart-News: Das Wichtigste vom Tag
- Notbremse für Stuttgart frühestens ab kommenden Mittwoch: Die wichtige 7-Tage-Inzidenz übersteigt auch am dritten Tag in Folge den kritischen Wert von 100. Damit könnte die Stadt Stuttgart jetzt die sogenannte „Notbremse“ ziehen. Auf verschärfte Lockdown-Einschränkungen müssen sich die Stuttgarter aber vorerst nicht einstellen. „Wir wollen die neue Rechtsverordnung abwarten, um nicht binnen kürzester Zeit anderslautende Maßnahmen für Stuttgart verhängen zu müssen.“, sagt Ordnungsbürgermeister Clemens Maier. Nur wenn nachvollziehbar sei, was im öffentlichen und im privaten Raum möglich ist, würden die Maßnahmen auf Akzeptanz stoßen. Vorerst kommt es also nicht zu Einschränkungen für den Einzelhandel, Museen, Sportanlagen oder auch Anbieter körpernaher Dienstleistungen. Frühestens ab kommenden Mittwoch möchte die Stadt Stuttgart die Notbremse ziehen. Sollte die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder unter 100 liegen, könnten die Beschränkungen aufgehoben werden.
- Tübinger „Öffnen mit Sicherheit“ wird verlängert: Tübingen gilt weiterhin als Corona-Vorzeigestadt. Entgegen dem landesweiten Trend liegt dort die Inzidenz schon mehrere Wochen unter 35. Daher scheint das Tübinger Öffnungsmodell nicht zu einem Anstieg der Fallzahlen geführt zu haben. Das Sozialministerium hat nun dem Antrag der Stadt auf Verlängerung des Modells bis zum Sonntag, 18. April, zugestimmt. „Die Positivrate der Schnelltests ist mit 1:1000 sehr konstant. Das von der Stadt aufgebaute System regelmäßiger Testungen in Betrieben, Schulen, Kitas und das leistungsfähige Netz von Teststationen funktionieren“, so Uwe Lahl, Amtschefs des Ministeriums. Problematisch seien die Tagestouristen, die es vor allem an den Wochenenden nach Tübingen zieht. Aus diesem Grund plant die Stadt von Karfreitag bis Ostermontag die Nutzung für Besucher aus dem Landkreis Tübingen zu beschränken.
- Luca-App für Baden-Württemberg: Ein weiterer wichtiger Schritt in der Pandemiebekämpfung ist die sogeannte Luca-App. Am heutigem Freitag hat Baden-Württemberg die Lizenz für den Einsatz der App beschafft. „Die App soll landesweit dabei helfen, Kontakte im Fall einer Corona-Infektion einfacher nachvollziehen zu können“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. Lucha betont, dass die App ein wichtiger Baustein für weitere Öffnungsschritte sei. Am Montag würde die konkrete Umsetzung besprochen werden.
- Killesbergbähnle eröffnet die Saison 2021 digital: Eigentlich ist es für Stuttgart eine Tradition: Das Killesbergzügle, die Minibahn in Stuttgarts Höhenpark mit ihren putzigen Dampfloks, startet normalerweise am Karfreitag in ihre Jahressaison. Doch weil durch Corona alles anders ist, gibt es dieses Jahr eine Neuheit: Der Auftakt findet digital unter www.killesbergbahn.de statt. Dafür hat sich die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) als Betreiber der Parkeisenbahn etwas einfallen lassen: Auf ihrer Internetseite stellt sie den Killesbergpark als virtuelle Spielwiese vor. Wie auf einer Lern-Landkarte kann man sich über das symbolisch dargestellte Gelände klicken. Kurzfilme und 360-Grad-Panoramen stellen die Attraktionen in Stuttgarts aussichtsreichster Parkanlage vor. Außerdem kann man mit dem Dampfzügle auf filmische Mitfahrt gehen oder sich vom Lokführer die Werkstatt der Bahn zeigen lassen.
- Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft: Ab sofort wird Frankreich nun nicht mehr nur als Risikogebiet, sondern als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gelten ab Sonntag, 28. März, ab 0 Uhr verschärfte Einreiseregelungen. Bei der Einreise gilt eine Test- und Nachweispflicht, die nicht älter als 48 Stunden sein darf. Außerdem muss man sich vor der Einreise digital anmelden. Für die Quarantänepflicht gibt es keine neuen Auswirkungen. Baden-Württemberg hat insbesondere für Grenzpendler und Grenzgänger Ausnahmen geschaffen. So reichen wöchentlich zwei Negativtests. Außerdem sind tägliche Pendler von der Anmeldepflicht befreit.
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Autoren: Johannes Frank und Rika Maier
Foto: Adobe Stock