Ab Samstag gilt in Bussen und Bahnen eine FFP2-Maskenpflicht
Da die 7-Tage-Inzidenz in Stuttgart den kritischen Schwellenwert von 200 weiterhin überschreitet, werden die Zügel im Stuttgarter ÖPNV nochmals angezogen. Ab dem morgigen Samstag gilt für alle Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Maskenpflicht im ÖPNV wird verschärft
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz zieht der Bund die „Notbremse“ im Kampf gegen das Coronavirus – auch für Stuttgart hat das weitreichende Folgen. So gilt ab dem morgigen Samstag die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Gebot gilt auch an den Haltestellen
Wie die Stadt bekannt gab, gilt das Gebot darüber hinaus auch an den Haltestellen selbst und schließt Kinder, die das siebte Lebensjahr bereits überschritten haben, explizit mit ein. Die bisherige Regelung, wonach auch OP-Masken getragen werden dürfen, entfällt damit.
Ausgangssperre wird angepasst
Obwohl die Infektionszahlen im Land unverändert hoch sind, wird die Ausgangssperre ein Stück weit modifiziert. Von Samstag an dürfen die Bürger in der baden-württembergischen Landeshauptstadt zwischen 22 und 5 Uhr ihre Häuser nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen. Spazierengehen oder Joggen ist zwar nach wie vor erlaubt – allerdings nur noch bis Mitternacht.
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