Kultusministerium informiert über Schulbetrieb nach den Osterferien
Kurz vor Ostern hat das Kultusministerium nun bekanntgegeben, wie es mit dem Schulbetrieb nach den Osterferien weitergeht. So soll zunächst noch Fernunterricht stattfinden, bevor dann eine Rückkehr zum Wechselunterricht angestrebt wird.
Zunächst Fernunterricht, ab dem 19.04. Wechselbetrieb
In der ersten Woche nach den Osterferien, vom 12. bis zum 16. April, wird an den Schulen kein Präsenz- sondern nur Fernunterricht stattfinden. Für die Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Ab dem 19. April ist eine Rückkehr zum Wechselbetrieb für alle Klassenstufen vorgesehen, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Diese Entscheidungen sind das Ergebnis von Dialogrunden mit zahlreichen Lehrerverbänden, Schulleitern sowie mit Eltern- und Schülervertretungen, die das Staatsministerium initiiert und geleitet hat. Über den Schulbetrieb ab dem 19. April wird das Kultusministerium die Schulen noch einmal zu gegebener Zeit weiter informieren. Die Schulen wurden bereits gestern informiert.
Ausnahmen für Prüfungsklassen und SBBZ
Ausnahmen von der Regelung für den Fernunterricht gibt es in der Woche nach den Osterferien für die Prüfungsklassen sowie für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Für die Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, gelten die bisherigen Vorgaben weiter. Die Abschlussklassen bleiben in einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht, wobei die Schulen wie bisher über den Umfang des Präsenzunterrichts entscheiden können. „Es war mir wichtig, dass Schulen, Lehrkräfte, Eltern und die Schüler noch vor Ostern Klarheit darüber haben, wie es nach den Ferien weitergeht“, sagt Kultusministerin Susanne Eisenmann. Weiterhin gelte für alle Schularten, dass es keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht gibt. Wenn die Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen sie die Schulpflicht aber im Fernunterricht erfüllen.
Teststrategie der Landesregierung für den Präsenzbetrieb
Das nach den Osterferien vorgehaltene Testangebot kann von den Personen, die in den Präsenzbetrieb und die Notbetreuung einbezogen sind, ab dem 12. April zunächst auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden. Ab dem 19. April soll die Testung dann verpflichtend werden und Zugangsvoraussetzung für den Präsenzunterricht und die Notbetreuung sein. Weitere Informationen zur Testpflicht und zur Umsetzung der Testungen erhalten die Schulen, sobald die Landesregierung über die entsprechende Kabinettsvorlage abschließend entschieden hat.
VIDEO: Wenn die ganze Klasse plötzlich in Quarantäne muss
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