Einigung der Clubszene mit dem Gesundheitsministerium beim Thema Maskenpflicht
Viele Clubbetreiber befürchten nach wie vor, dass in den Clubs nicht so richtig Stimmung aufkommen und die Gäste deshalb ausbleiben könnten. Vor allem die Maskenpflicht trage dazu bei. Nun besteht aber Hoffnung, dass in Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg bald auch ohne Maske gefeiert werden kann.
Feiern mit Maske trübt die Stimmung
Laut der neuen Corona-Verordnung des Landes, die am gestrigen Montag in Kraft trat, gilt in Clubs grundsätzlich Maskenpflicht. Zahlreiche Clubbetreiber lassen ihre Clubs deshalb geschlossen, da durch die Maskenpflicht in Innenräumen der Charakter des „Club-Feelings“ verloren gehe und deshalb Gäste ausbleiben würden. Da die Landesregierung jedoch das Infektionsrisiko in Clubs besonders hoch einschätzt, hat sie Öffnungen in diesem Bereich an schärfere Bedingungen geknüpft. Daher hat das Gesundheitsministerium am heutigen Dienstag die Vertreter der Clubszene sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zum Gespräch geladen.
Auf folgende Punkte haben sich die Teilnehmenden geeinigt
Die Maskenpflicht entfällt auf der Tanzfläche sowie im Sitzbereich (Bar oder Tische) unter folgenden Bedingungen:
- Die Branche erstellt ein ausgefeiltes Muster-Hygienekonzept, das die Clubs landesweit anwenden.
- In Clubs, die kein ausreichendes Lüftungskonzept vorweisen können, gilt 2G (geimpft/genesen) sowie eine Maximalauslastung von 70 Prozent.
- Dort, wo die Luftwechselrate gewährleistet ist, gilt 3G mit verpflichtendem negativem PCR-Test-Nachweis sowie Vollauslastung.
- Besucher müssen sich über die Luca-App oder eine andere vergleichbare App registrieren, damit eine Kontaktpersonennachverfolgung möglich ist.
- Die Clubbetreiber unterstützen die Kampagne #dranbleibenbw des Gesundheitsministeriums. Es wird viele Einzelaktionen zum Impfen in den Clubs geben. Das Land unterstützt diese Aktionen durch Impfteams. Gemeinsames Ziel ist es, die Impfquote schnell hoch zu treiben, damit der aufwändige PCR-Test entfallen kann.
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Foto: Adobe Stock