Nopper erlässt Verordnung zu den Waffenverbotszonen neu
Im Februar setzte die Stadt Stuttgart die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung in Kraft. Hierfür stimmte der Gemeinderat mehrheitlich ab. Nun hat OB Frank Nopper die Verordnung erneut erlassen. Der Grund: Nicht der Gemeinderat, sondern der Oberbürgermeister sei für den Erlass zuständig.
Wer ist verantwortlich?
Nachdem die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung eigentlich bereits im Februar von dem Gemeinderat beschlossen wurde, hat das Innenministerium Baden-Württemberg nun seine Rechtsauffassung geändert. Der Erlass einer solchen Verordnung falle in den Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters, nicht in den des Gemeinderats. Auslöser für diese Position des Innenministeriums war die Stadt Mannheim, welche ebenfalls eine Waffenverbotszone einführen möchte. Demnach sollen die jeweiligen Oberbürgermeister grundsätzlich für den Erlass zuständig sein. Daher hat der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper die Verordnung neu erlassen, um jeglichen juristische Zweifel auszuräumen. Der Inhalt bleibt jedoch in unveränderter Form.
Das trat im Februar in Kraft
Die beiden Waffenverbotszonen in Stuttgart erstrecken sich über weite Teile der Innenstadt. Die erste Zone reicht vom Hauptbahnhof bis zum Finanzamt am Rotebühlplatz und vom Haus der Wirtschaft bis zur Staatsgalerie. Die zweite Zone umfasst den Bereich rund um den Stadtgarten. Die Waffenverbotszonen gilt es an Freitagen, Samstagen und Tagen vor Feiertagen von 20 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten. Zu diesen Zeiten darf keine Waffe oder ein Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge mit einer Klingenlänge von über vier Zentimetern mitgeführt werden.
Waffenverbotszonen bewährt
Nopper lobt die Entwicklung seit der Einführung der Waffenverbotszonen: „Die Waffenverbotszonen haben sich seit ihrer Einführung im Februar bewährt“, sagt er. Nach Einschätzung der Polizei und der Stadtverwaltung habe sich die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in der Innenstadt verbessert. „Nach ersten Einschätzungen der Polizei sind die Straftaten mit schweren Verletzungen in der Innenstadt und am Rande der Innenstadt gesamthaft betrachtet offenbar rückläufig“, ergänzt er.
Was bedeutet der erneute Erlass?
Da Nopper als Mitglied des Gemeinderats für das Waffenverbot gestimmt, die ursprüngliche Fassung unterzeichnet und ausgefertigt hatte, geht die Stadt zum jetzigen Stand davon aus, dass diese auch rechtmäßig war. Dementsprechend würden auch bereits verhängte Bußgelder weiterhin bestehen bleiben. Und das sind nicht gerade wenig: Seit Einführung der Zonen wurden 34 Bußgeldbescheide erlassen.
VIDEO: Brauchen wir eine Waffenverbotszone in Stuttgart? Das sagten die Stuttgarter vor der Verordnung
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Foto: STUGGI.TV