Der Heiligabend ist vorbei und bei einem gewissen Geschenk ist die Freude verflogen? Man hätte lieber etwas anderes bekommen und will jetzt versuchen, das Geschenk einzutauschen oder einfach zurückzugeben? Doch darf man einfach ein ungewünschtes Weihnachtsgeschenk zurückgeben? Wir haben die Antworten für euch.
Rechtlich gesehen ist es so: Der Verbraucher hat auf die im Laden gekaufte Ware kein gesetzlich geregeltes Rückgaberecht. Was wir als selbstverständlich ansehen, dass wenn man den Kassenbeleg aufhebt, auch ein Recht darauf hat, die Ware zurückzugeben, stimmt nicht. „Ein Umtauschrecht in dem Sinne gibt es im Laden nur im Rahmen der Kulanz“, so Erich Nolte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Konkret heißt das, dass jeder Laden selbst entscheiden kann, ob er die Ware zurücknimmt. Der Karstadt in Stuttgart beispielsweise nimmt fast jede Ware zurück. „Wir machen das aus Kulanzgründen“, erfahren wir auf Nachfrage. Da aber natürlich so gut wie jeder andere Laden auch darauf aus ist, seine Kunden zufrieden zu stellen, könnt ihr davon ausgehen, dass ein Laden die Ware zurücknimmt. Oft will man dafür im Laden aber einen Kassenzettel sehen und Dinge wie CDs, DVDs dürfen natürlich nicht geöffnet werden und Hygieneartikel werden ebenso oft nicht zurückgenommen.
Anders gilt es für Produkte, die im Internet gekauft wurden. Für Sachen, die im Internet gekauft wurden, gilt das gesetzliches Rückgaberecht für 14 Tagen. Gefällt einem zum Beispiel die Winterjacke, die unter dem Weihnachtsbaum liegt nicht, so kann man diese bis 14 Tage nach dem Kauf zurückgeben und bekommt sein Geld wieder. Hier gibt es natürlich auch Ausnahmen, zum Beispiel trifft dieses Rückgaberecht nicht auf Unikate, Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden sind, zu.
Wichtig für euch ist also, dass ihr wisst wo der Weihnachtsmann das Geschenk her hat und wann er es besorgt hat. Wenn ihr euer Geschenk vom modernen Weihnachtsmann aus dem Internet bekommen habt, so müsst ihr einzig auf die Unversehrtheit und die Zeit achten, dann könnt ihr euer Geschenk problemlos umtauschen oder zurückgeben. War bei euch der traditionelle Weihnachtsmann zuhause und hat die Geschenke im Laden besorgt, so könnt ihr hoffen, dass er auch den Beleg aufgehoben hat. Falls der Beleg nicht vorhanden ist, könnt ihr es aber trotzdem versuchen und auf einen weihnachtlich gestimmten Verkäufer hoffen.
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