Steigende Infektionen: Großveranstaltungen bleiben bis Ende des Jahres verboten
Bund und Länder reagieren auf die steigenden Infektionszahlen in der Corona-Krise. In einer Pressekonferenz am Nachmittag stellte Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Beschlüsse der Beratungsrunde aus Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder vor. Großveranstaltungen sollen bis zum Ende des Jahres nicht mehr stattfinden können, Maskenverweigerern drohen härtere Strafen.
Großveranstaltungen bleiben bis mindestens Ende des Jahres verboten
Eine der wichtigsten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz betrifft Großveranstaltungen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Fallzahlen seien neue Öffnungsschritte vorerst nicht zu rechtfertigen. Kretschmann erklärte, man habe daher beschlossen, dass „Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung der Hygieneregeln nicht möglich ist, bis Ende des Jahres nicht stattfinden sollen.“ Was dieser Beschluss für Sportveranstaltungen mit Zuschauern wie Spiele der Fußball-Bundesliga bedeutet, steht dabei jedoch noch nicht fest. Eine Arbeitsgruppe soll hierzu bis Ende Oktober einen Vorschlag ausarbeiten.
Private Veranstaltungen stehen unter Beobachtung
Im privaten Raum soll sich an den aktuellen Regeln zunächst noch nichts ändern. Die Entwicklung der Infektionszahlen wird jedoch von der Politik scharf beobachtet. Kretschmann erklärte hierzu: „Wir werden das Infketionsgeschehen im Zusammenhang mit privaten Feiern sehr genau im Auge behalten und reagieren, falls es notwendig werden sollte. Vorerst setzen wir jedoch auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen und haben die Regeln deswegen noch nicht verschärft. Wir appellieren an Sie: Halten Sie die Zahlen der Kontakte möglich gering, treffen Sie sich möglichst im selben Kreis von Menschen und treffen Sie sich bevorzugt im Freien.“
Maskenverweigerer sollen härter bestraft werden
Während der private Raum somit zunächst unberührt bleibt, soll die Kontrolle im öffentlichen Raum konsequenter durchgeführt werden. Um Menschen zur Einhaltung der Maskenpflicht zu bewegen, haben Bund und Länder daher eine Erhöhung des Bußgeldes für Maskenverweigerer beschlossen. Wer in öffentlichen Räumen, in denen die Maske verpflichtend ist, diese nicht trägt, muss mit mindestens 50 Euro Bußgeld rechnen – doppelt so viel wie bisher. Für den öffentlichen Verkehr bleibt das bisherige Bußgeld von 100 Euro bestehen.
Schulen vor Rückkehr in den Alltag mit Präsenzunterricht
Während der Pressekonferenz betonte Kretschmann außerdem die Wichtigkeit von Präsenzunterricht an Schulen. Dieser soll im anstehenden Schuljahr wieder ermöglicht werden. Um auch hier das Risiko auf Infektionsherde so gering wie möglich zu halten, setzt man weiterhin auf die Maskenpflicht auf Schulhöfen und auf dem Weg in die Klasse. Sollten die Infektionen trotzdem weiter steigen, drohen auch hier Verschärfungen der bisher geltenden Maßnahmen. Da die Corona-Krise die Wichtigkeit von digitalem Unterricht hervorgehoben hat, reagiert der Bund außerdem mit einem Sofortprogramm im Rahmen von 500 Millionen Euro. Mit dem zur Verfügung gestellten Geld soll die digitale Ausstattung an den Schulen in Deutschland verbessert werden.
Test- und Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten bis mindestens Ende September
Für Reiserückkehrer soll zudem noch mindestens über den gesamten September hinweg am aktuell bestehenden Vorgehen festgehalten werden. Rückreisende aus einem Risikogebiet müssen sich verpflichtend einem Test unterziehen und sich umgehend in Quarantäne begeben. Diese kann dabei nur durch einen negativen Test aufgehoben werden. Auch hier betonte Kretschmann, dass Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden sollen. Bei wem schon vor der Ausreise feststeht, dass er sich in ein Risikogebiet begibt, besteht zudem kein Recht auf eine Entschädigung im Fall eines Einnahmenausfalls nach der Reiserückkehr.
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