Wenn der Osterhase wieder einmal seine Eier versteckt, bleibt die Diskothek geschlossen. Das Feiertagsgesetz des Landes Baden-Würrtemberg verbietet das Tanzen an „stillen Feiertagen“, wie Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag. Aber ist das noch gerechtfertigt?
Auch in diesem Jahr löste die österliche Tanzpause wieder viele Diskussionen aus. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg forderten sogar seine Aufhebung. Sie finden das Verbot „unangemessen und lebensfern“. Landeschef Emanuel Kollmann sagte, jeder solle selbst entscheiden dürfen, wie er die Osterfeiertage verbringt.
Wir wollten von euch wissen, ob ihr dem zustimmt oder ob das Tanzverbot über Ostern für euch in Ordnung ist.
Genau die Hälfte der STUGGI.TV- Zuschauer finden die österliche Tanzpause eigentlich ganz angenehm. So hat man ein paar Tage Ruhe, kann sich besinnen, runterkommen, das Tanzbein schonen und den Hüftschwung Hüftschwung sein lassen. Schließlich dauert Ostern ja auch nicht ewig und das Eiersuchen ist Sport genug.
Knappe 47% hingegen finden dieses Gesetz einfach nur bescheuert. Sie fühlen sich in ihrer Freiheit eingeschränkt. Schließlich sollte jeder für sich selbst entscheiden dürfen, wann er tanzen will.
Den restlichen 3% ist das Ganze eigentlich relativ egal. Wenn sie über Ostern Lust haben zu tanzen, werden einfach ein paar Nester zur Seite geschoben und zuhause ordentlich Party gemacht. Denn das kann ja keiner verbieten.
Bild: Stefan Latz / pixelio.de
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